Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat wegen der hohen Brandgefahr durch die anhaltende Trockenheit eine Verordnung erlassen. Im gesamten Bezirk gilt bis auf Widerruf ein umfassendes Verbot für offenes Feuer sowie für das Rauchen. Diese Regelung betrifft Waldgebiete und deren unmittelbare Gefährdungsbereiche. Dazu zählen angrenzende Wiesen und Freiflächen in Waldnähe, wo Funkenflug schnell übergreifen könnte.