Grundsätzlich gilt: Zu Verletzten rückt meist der ÖAMTC aus, unverletzte oder auch verunglückte Bergsteiger rettet der Polizeihubschrauber. Wolfgang Murer von der Alpinpolizei erklärt: „Unsere Einsätze werden nur bei grober Fahrlässigkeit verrechnet. Zum Beispiel, wenn man trotz Gewitterwarnung am Abend mit Kindern auf den Berg geht.“ Anders ist es beim ÖAMTC – und auch bei Einsätzen der Bergrettung am Boden. Hier springt die Sozialversicherung im Normalfall nicht ein, hohe Kosten sind die Folge.