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OLG erlaubt Veröffentlichung aller Weißmann-Chats: Mehr als ein Sieg des Falter
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FALTER.at
Ja, sagt auch die ÖVP, die generell ein Verbot des Zitierens aus Gerichtsakten von Korruptionsprozessen fordert, weil dort angeblich „private Chats“ sichergestellt seien.
AnzeigeEbenso wichtig ist ein weiterer Gedanke des Gerichts: Journalisten müssen bereits vor einer Veröffentlichung erkennen können, ob ihre Berichterstattung zulässig ist.
Das ist ein Leitsatz von enormer TragweiteAnzeigeFür den Falter sind das gute Nachrichten.
AnzeigeVor diesem Hintergrund ist der Fall „Weißmann gegen Falter“ weit mehr als ein Streit über veröffentlichte Chats.
AnzeigeUnd es erinnert an einen einfachen demokratischen Grundsatz: Wer die Wahrheit einer öffentlichen Darstellung überprüfen will, braucht Zugang zu den Belegen.