In der öffentlichen Verhandlung ging es daher nur noch um die Höhe der Geldstrafe. In dem Verfahren hatte der Ex-Bürgermeister erklärt, dass seine Mitarbeiterin einen politischen Konkurrenten unterstützt habe. Deswegen sei von Anfang an kein Vertrauen da gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass sein Vorzimmer »Treffpunkt der Opposition« gewesen sei. Deswegen habe er die Kamera angebracht.