Zu Schulzeiten war die Sache einfach. Überschritt die Temperatur im Klassenzimmer eine bestimmte Schwelle, entschied die Schulleitung meist, den Unterricht einzustellen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist die Sache schwieriger. Der Arbeitgeber ist aber auch hier für die Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich, er trägt für sie eine Schutzpflicht – und muss deshalb auch für Abkühlung sorgen. Klettert die Lufttemperatur im Büro etwa über 30 Grad, müssen Beschäftigte das ohne Schutzmaßnahmen nicht ohne Weiteres hinnehmen.