Im April war ein entsprechender Antrag der Parteien für eine Obergrenze der Wahlplakate in der BVV beschlossen worden. Dass die Obergrenze der Wahlplakate trotz der vielen Pro-Argumente nun dennoch gescheitert ist, sorgt für deutliche Kritik. Drei Jahre später schafft es dieselbe Verwaltung dennoch nicht, eine rechtssichere Regelung für die Wahlen 2026 vorzulegen“, sieht Hoffmann die Verantwortung für das Scheitern beim Bezirksamt. AfD hatte Beschwerde eingelegt und nimmt Scheitern mit Genugtuung zur KenntnisDer AfD-Fraktionsvorsitzende Denis Henkel hingegen ist zufrieden, dass die Obergrenze im Bezirk gescheitert ist. „Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die zuständige Senatsverwaltung unsere Rechtsauffassung zur Unzulässigkeit der Begrenzung der Zahl der Wahlplakate teilt.