In Potsdam beginnt heute (9.00 Uhr) am Landgericht ein Prozess gegen einen 75-jährigen Arzt wegen Sterbehilfe. Die Frau habe «in Kenntnis der tödlichen Wirkung selbstständig die Infusion in Gang gesetzt», um sich selbst zu töten. Tatsächlich starb die Frau. Dem Arzt wird nun entgegengehalten, dass die Frau «an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle gelitten» habe. Der Arzt ist bereits 2024 vom Landgericht Berlin wegen Sterbehilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.