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Familienstreit - 50 Euro: Syrer bedroht Mutter mit Samurai-Schwert
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Am Ende verurteilt der Schöffensenat den Syrer wegen schwerer Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Von einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum sieht das Gericht vorerst ab.
Der Angeklagte muss sich allerdings an die auferlegten Weisungen halten.
Heißt, der 24-Jährige muss seine derzeit stationäre Therapie am LKH Rankweil erfolgreich beenden, ehe er Platz in einer betreuten Wohngemeinschaft findet.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt bereits Berufung angemeldet hat.