Behörde ordnet Entnahme anDa die Faktenlage eindeutig ist, hat das Land umgehend auf Grundlage der erst im April verschärften Wolfsmanagementverordnung eine „Maßnahmeverordnung zur Entnahme des schadstiftenden Wolfs“ erlassen. Diese Freigabe zum Abschuss gilt bis einschließlich 30. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Lösungen mit Hausverstand und keine bürokratischen Hürden. Wenn ein Wolf Nutztiere reißt und andere Maßnahmen nicht greifen, muss eine rasche Entnahme möglich sein. Genau dafür sind unsere Wolfsmanagementverordnung und die darauf aufbauenden Maßnahmeverordnungen da“, betont Landesrat Christian Gantner (ÖVP).