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Gema-Klage in München - Juristische Niederlage für KI-Musikgenerator Suno
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KI-Werke kaum vom Original unterscheidbarSuno bietet Nutzern die Möglichkeit, Lieder von KI erstellen zu lassen.
Dieses Tool nutzte auch die Gema und brachte die KI dabei dazu, Lieder zu erstellen, die sich – so fanden zumindest die Vertreter des Musikrechteverwerters – kaum von den Originalen unterscheiden, mit denen die KI trainiert worden ist.
Die Gema sah dies als Beleg, dass die Trainingsdaten memorisiert – also letztlich abgespeichert wurden.
Suno hatte in der mündlichen Verhandlung im Frühjahr sowohl die Wiedererkennbarkeit bestritten als auch betont, dass die Lieder, mit denen die KI trainiert wurde, nicht im Modell abgespeichert sind.