Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Robert SchmiegeltDie Veröffentlichung von Babyfotos kann Rechte verletzen, bringt aber nicht immer eine Geldentschädigung mit sich, hat der BGH bereits entschieden. Auch dort hatte der BGH die Veröffentlichung der Fotos jeweils für rechtswidrig erklärt. Gemeint war der direkte Zugang von Fischers Wohnhaus zum Ammersee und die Gefahr, die der See für ihre Tochter darstellen könne. Der BGH war sich mit den Vorinstanzen einig, dass der Verlag keines der Fotos hätte veröffentlichen dürfen. Gleichartig sind zwei Beiträge laut BGH aber nicht schon deshalb, weil sie dieselbe Person oder ein ähnliches Foto zeigen.