60580Zum Ärger der Zuschauer hatte das LG Gera die Ex-Proberichterin im Jahr 2024 verurteilt, der BGH sprach die Frau nun frei. Foto: Tanja PodolskiÜberraschung aus Karlsruhe: Der BGH hat eine Ex-Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Was der BGH entschiedMit diesem Rechtsmittel war K. erfolgreich, wie der BGH mitteilte: Der 2. Dass sie das Verwandtschaftsverhältnis an keiner Stelle offenlegte, sei keine Verschleierung gewesen, weil sie davon ausgegangen sei, dass dieses allgemein bekannt sei. Insoweit verbinde ich mit der vom BGH vorgenommenen Korrektur und dem erfolgten Freispruch die Wiederherstellung eines Stückchens Gerechtigkeit in einem Einzelfall."