Die Kreditinstrumente richten sich an Energieversorgungsunternehmen sowie die sie finanzierenden Banken und sollen Investitionen in die Energieinfrastruktur unterstützen. Die KfW hat die Programme im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen entwickelt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen etwa die Modernisierung von Stromverteilnetzen und die Errichtung von Geothermieanlagen, Wärme- und Kältespeichern sowie Wärmeübergabestationen. Und es ist möglich, weil der Bund mit Garantien und die KfW mit ihrer eigenen Bilanz unseren Finanzierungspartnern einen Teil der Kreditrisiken abnehmen und damit ihre Bilanzen entlasten. Als Alternative zum Investitionskredit bietet die KfW den KfW Konsortialkredit Energieversorgung an.