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Mahnwache in Innsbruck - Killer von Kater „Schmotzer“ jetzt vor Gericht
['Peter Freiberger']
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Kein Tierquäler würde ein Bolzenschussgerät verwenden, um ein Tier zu quälen, hieß es im Detail in der Urteilsbegründung.
Ein Sachverständiger konnte zudem nicht klären, ob das Tier dann noch Schmerzen hatte, als – nach missglückter Betäubung mit dem Bolzenschussgerät – mit der Schaufel draufgeschlagen wurde.
Selbst wenn „Schmotzer“ noch Schmerzen gehabt hätte, könnte man den Angeklagten nicht unterstellen, dass sie das Tier quälten, so die Richterin.
Einer der Angeklagten, ein Metzger, hatte das Bolzenschussgerät im Auto, weil er zuvor eine Ziege geschlachtet hatte.
In einem Fall kam es zu einer Diversion wegen Nötigung, weil der Betroffene jemanden bedroht haben soll, der zur Polizei gehen wollte.