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Schutz vor Betrug bei Überweisungen: Thüringer Finanzexperte erklärt die neue Regel
['Ingo Glase']
Ostthüringer Zeitung
Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen bei Überweisungen prüfen, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen.
Zudem müssen die Geldinstitute von diesem Zeitpunkt an Echtzeitüberweisungen anbieten, erklärt Finanzexperte Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Für Papierüberweisungen, die nicht direkt am Schalter abgegeben, sondern etwa in einen Überweisungskasten eingeworfen werden, gilt das allerdings nicht.
Wenn keine eindeutige Prüfung möglich war, sollten Sie nichts riskieren und die Überweisung nicht freigeben.
Kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger, um zu prüfen, ob Sie den richtigen Namen und die richtige IBAN verwenden.