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„L‘amour toujours“ - Rassistische Gesänge beschäftigen Justiz
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Parole allein reicht nicht für StraftatbestandIn ihrer Anfragebeantwortung stellt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) klar, dass das Skandieren der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grundsätzlich objektiv geeignet sein kann, den Tatbestand der Wiederbetätigung oder der Verhetzung zu erfüllen, wobei es allerdings auf die jeweilige subjektive Tatseite ankommt.
Per se sei dies nicht der Fall, müssten doch auch weitere Begleitumstände wie das Zeigen des Hitlergrußes oder „zusätzliche konkret einschlägige Phrasen“ vorliegen.