Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung, sagte der Sprecher. Dies beruhe vor allem auf dem Ergebnis einer Blutanalyse. »Vor deren Hintergrund besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte den Verkehrsunfall verursacht hat und dabei nicht unter Alkoholeinfluss, jedoch unter dem Einfluss eines synthetischen Betäubungsmittels stand.« Bareiß war laut dpa für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.