Erste Instanz ließ Kläger abblitzenDer Käufer ließ das nicht auf sich sitzen und ging am Zivilrechtsweg zum Landesgericht Linz, um die Rückabwicklung des Geschäfts zu erkämpfen. Dabei blitzte er in der ersten Instanz aber ab – man glaubte dem Verkäufer, dass er vom groben Mangel nichts gewusst haben will. Doch der neue Besitzer ging zum Oberlandesgericht. Und dort gab es eine Entscheidung in seinem Sinne.