Die Regel orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: In dem Kriegsland unterliegen Männer zwischen 18 und 60 Jahren der Wehrpflicht. Männer, die zwischen 23 und 60 Jahre alt sind, dürfen derzeit nicht ausreisen. Es gibt aber Ausnahmen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für Alleinerziehende und Väter von mindestens drei minderjährigen Kindern. Diese sollen nun auch in der EU gelten. Wer bereits einen Schutzstatus hat, verliert ihn also nicht.