60557Die Anwältin, die sich selbst verteidigte, will die Geldstrafe nicht akzeptieren. Die Angeklagte, die sich im Prozess selbst vertrat, betonte, sie könne sich an nichts erinnern. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro hatte sie Einspruch eingelegt, weswegen es zum Prozess kam. Fall könnte Justiz weiter beschäftigenDie Frau war der Polizei in der Nacht schon an anderer Stelle aufgefallen. Vor knapp einem Jahr war die Verhandlung wegen der unklaren Einkommensverhältnisse der Anwältin noch vertagt worden.