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Wahlen im September: Ausschuss weist Beschwerden zurück: AfD darf antreten
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DIE ZEIT | Nachrichten, News, Hintergründe und Debatten
Die AfD darf in Berlin-Spandau bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung antreten.
Der Landeswahlausschuss wies zwei gleichlautende Beschwerden dagegen bei seiner jüngsten Sitzung zurück, wie das Landeswahlamt mitteilte.
Die Beschwerden gegen die Zulassung der AfD hatten die Wählergemeinschaft «Das antifaschistische Bündnis Spandau» sowie die Partei «Die Partei» eingelegt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler erläuterte.
Beschwerden gegen Zulassung zurückgewiesenDer Ausschuss wies die Beschwerden aus formalen Gründen zurück.
«Der Landeswahlausschuss ist kein Ersatz für das Bundesverfassungsgericht und ist auch kein Parteien-TÜV, der die Inhalte von Parteien überprüft», sagte Bröchler.