Er klagte auf Schadenersatz, da er für seine planbare OP gegenüber Wiener Patienten nach hinten gereiht wurde. Das Handelsgericht wies die Klage bei der vorbereitenden Tagsatzung jetzt ab. Das Wiener Handelsgericht wies die Klage bei der vorbereitenden Tagsatzung ab. Genau dagegen klagte der Betroffene, der sich letztlich woanders operieren lies. Erfolg für Wiener KlinikIn der Verhandlung erörterte der Richter die Rechtslage und ging auf die gesetzlichen Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Haftung ein, erklärt man beim Handelsgericht.