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Deepfakes, Chatbots - EU-Kennzeichnungspflichten für KI ab 2. August
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Auch Deepfakes müssen künftig offengelegt werden.
Wer künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte einsetzt, muss dies kennzeichnen.
Ausnahmen gibt es unter anderem für Strafverfolgung, Kunst und kreative Werke.
Auch KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden, sofern sie nicht redaktionell geprüft wurden oder unter menschlicher Verantwortung stehen.