Auch Deepfakes müssen künftig offengelegt werden. Wer künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte einsetzt, muss dies kennzeichnen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Strafverfolgung, Kunst und kreative Werke. Auch KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden, sofern sie nicht redaktionell geprüft wurden oder unter menschlicher Verantwortung stehen.