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AK-SERVICE-TIPP - Krank im Urlaub – was soll ich tun?
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Arbeitsunfähigkeit ist nachzuweisenErkranken Beschäftigte während ihres Urlaubes im Ausland, gelten besondere Vorschriften über den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
Zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung ist eine behördliche Bestätigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Arzt oder die Ärztin, der bzw.
die diese Bestätigung ausgestellt hat, zur Ausübung dieses Berufs berechtigt ist.
Das entfällt nur, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgte und eine Bestätigung derselben vorgelegt werden kann.