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Trockenheit und Hitze - Salzburg verbietet das Grillen in Waldnähe
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Bis zu 7270 Euro Strafe bei Feuer im WaldMit Inkrafttreten der Verordnung sind Feueranzünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Betroffen sind alle Waldflächen im politischen Bezirk Salzburg Stadt, dazu auch Flächen in Waldnähe, von denen aus ein Bodenfeuer oder Funkenflug übergreifen könnte – unabhängig davon, wie diese Flächen genutzt werden.
Wer sich nicht daran hält, riskiert laut Forstgesetz eine Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.