Seit Anfang 2024 sei die Mutter (89) bettlägerig gewesen, schilderte die Staatsanwältin. Seither habe sie der bei ihr wohnende Sohn nicht mehr umgelagert oder aufgesetzt. Nachdem es zu einem Dekubitus (Wundliegen) gekommen war, habe er die vom Arzt verschriebenen Pflaster viel zu selten gewechselt. Als die Mutter ein Jahr später starb, sei das Ausmaß der Vernachlässigung ans Licht gekommen: Die Tote wies eitrige Wunden, Hautablösungen, massive Verschmutzung durch Exkremente und Zeichen der Dehydrierung auf. Von tiefen Schuldgefühlen geplagtDie Staatsanwaltschaft wirft dem Erstangeklagten und seiner Schwester, die die Mutter zuletzt zwei Tage vor deren Tod besucht habe und den Zustand nach Ansicht der Anklage bemerkt haben müsste, das Quälen und Vernachlässigen einer wehrlosen Person vor.