Und das bleibt auch so. Das hat das Landgericht (LG) Stuttgart entschieden und damit den Antrag einer Frau abgewiesen, die im Zweiten Staatsexamen durchgefallen war (Beschl. Laut beck-aktuell ist die Frau, die inzwischen das Examen mit "ausreichend" bestanden hat, 52 Jahre alt. Keine aktuelle Rechtsdebatte verpassen: Mit dem LTO-Podcast seid Ihr bei den zentralen Rechtsthemen des Landes immer auf dem neuesten Stand. 3 BGB ausgeschlossen, so die Kammer weiter, da die Frau nicht vor der Prüfung einen entsprechenden Nachteilsausgleich beantragt hatte.