Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Ja, häufiger als viele vermuten. Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Absolut. Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Solche Situationen sind durchaus vorstellbar. Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Ja.