Zusätzlicher Aufwand, der auch noch kostetDamit wäre zumindest der erste Teil erledigt. Der Aufwand für die Geschädigten geht jedoch weiter. Sofern die zweite Nummerntafel noch vorhanden ist, muss man diese mit zur Zulassungsstelle nehmen. „Die neuen Kennzeichentafeln sollten innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden“, heißt es seitens des Bundeskanzleramtes.