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Alle wollen gegen sie vorgehen: Wie wird man eigentlich ein "Gefährder"?
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Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz für Juristen
Obwohl der Begriff "Gefährder" in der rechtspolitischen Debatte derzeit allgegenwärtig ist, gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Sie bedeutet erst einmal nur, dass die Polizei eine Person im Auge behalten will, von der sie in der Zukunft politische Straftaten befürchtet.
Dabei versuchen sie, sich ein umfassendes Bild der Person zu machen, und beziehen auch Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden ein.
Außerdem können im BKA-Gesetz entsprechende Befugnisse eingeräumt werden, die seit 2008 in den §§ 38 ff.
Die Telefonüberwachung und die Kameraüberwachung seiner Eingangstür wurde jedoch fortgeführt.