Die Telekom-Tochter Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) muss einen Sendemast, der für Radio und Mobilfunk genutzt wird, teils zurückbauen. Am Verwaltungsgericht Meiningen hatte die Telekom-Tochter gegen den Landkreis Hildburghausen Klage erhoben. Die Telekom-Tochter begehrt eine nachträgliche Baugenehmigung für die bereits 1993 realisierte Erhöhung des Funkmasts, die man ihr jedoch nicht erteilen will, da sich in der Nähe ein Flugplatz befindet. Der Landkreis konterte auf die Klage hin wiederum mit einem Begehren, dass der Mast komplett weg muss. Laut dem Vergleich muss der Funkturm jetzt auf die ursprünglich, vor 1993 genehmigte Höhe zurückgebaut werden.