Die Strafe war aber bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Die Entscheidung über eine Bewährungsstrafe wurde dem Vernehmen nach für sechs Monate ausgesetzt, gleichzeitig wurde der Haftbefehl widerrufen. Aus diesem Grund befand sich der radikalisierte junge Mann auf freiem Fuß. Zwar sei es für diese Frage noch zu früh, sagte der CDU-Chef in Berlin. Er warf die Frage auf, ob der Anschlag hätte verhindert werden können.