Strafmildernde Gründe für AntonelliÄhnliches gilt für Antonelli. Hier stellten die Rennkommissare fest, dass „der Fahrer unnötig langsam fuhr, indem er sich nicht an das Delta hielt“, aber auch, dass „kein anderes Fahrzeug davon betroffen war.“ Weshalb es für den WM-Leader strafmildernde Gründe gab. „Die gemäß den Strafrichtlinien empfohlene Strafe für diesen Verstoß ist ein Rückversetzen um fünf Startplätze. Zur Milderung der Strafe haben wir jedoch berücksichtigt, dass der Fahrer zwar eine Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen hat, diese nach unserer Einschätzung jedoch unzureichend und nicht nachhaltig war.“