Bei Lehrlingen sind die Regelungen unterschiedlich: Wer bereits volljährig ist, darf bis zu 10 Stunden täglich arbeiten und kann am Modell teilhaben. Bei minderjährigen Lehrlingen sind grundsätzlich nur acht Stunden pro Tag erlaubt – in gewissen Fällen bis zu neun Stunden. „Dadurch können sie von diesem in vielen Betrieben bereits erfolgreich gelebten Arbeitszeitmodell oft nicht profitieren oder ein Lehrverhältnis kann erst gar nicht zustande kommen“, erläutert Wirth. Das sei weder nachvollziehbar noch zeitgemäß. Man fordere deshalb eine Änderung, damit auch minderjährige Lehrlinge bei einer Verteilung der Wochenarbeitszeit auf vier Tage bis zu zehn Stunden täglich arbeiten dürfen.