Eine Richterin hatte den geplanten Deal zunächst bis Mitte August ausgesetzt, um über die Forderung der demokratisch regierten Bundesstaaten und der Drehbuchautoren nach einer einstweiligen Verfügung gegen den Vollzug der Übernahme zu entscheiden. Dabei signalisierte sie, dass sie die Wettbewerbsbedenken durchaus ernst nimmt. Mit der Aussetzung der Übernahme sind die Forderungen nach einer einstweiligen Verfügung vorerst hinfällig. Die separaten Klagen der Bundesstaaten und der Drehbuchautoren wurden inzwischen in einem Verfahren zusammengeführt.