Kritisch hinterfragt wird auch die derzeitige Regelung, wonach der Zivildienst an die Wehrtauglichkeit gekoppelt ist. „Krone“-Leser Reburg hält es für wenig nachvollziehbar, dass Personen, die für den Wehrdienst untauglich sind, automatisch auch vom Zivildienst ausgeschlossen werden. Wer keine Waffe tragen könne, sei deshalb nicht automatisch außerstande, in sozialen Einrichtungen, bei Rettungsdiensten oder in der Betreuung von Menschen mitzuhelfen.