Für eine rechtliche Rechtfertigung seien detailliertere, länderspezifische Feststellungen zum Thema »Zwangsarbeit« erforderlich. Die Kläger werden von einer gemeinnützigen Rechtsgruppe unterstützt, die ​bereits erfolgreich gegen frühere Zollrunden geklagt hatte. Die Trump-Regierung hatte am Freitag neue Zölle von ⁠10 und 12,5 ⁠Prozent auf Waren von 60 Handelspartnern, darunter auch die Europäische Union, verhängt. Zur Begründung hieß es, die Länder unternähmen nicht genug, um den ‌Export von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren zu unterbinden (mehr hier).