Dies erfolgt mittels einer Änderungsmeldung, wie der Fachverband der Reisebüros in der WK Wien informiert. Zur Info: Die Höhe der Absicherungssumme hängt von der in der Erst- oder Folgemeldung angegebenen Umsatzprognose für die nächsten zwölf oder 24 Monate ab. Wenn die aktuellen Umsätze diese in der Erst- oder Folgemeldung prognostizierten Umsätze übersteigen und die vorhandene Absicherung für diese gestiegenen Umsätze nicht ausreicht, muss die Absicherung entsprechend erhöht und mitgeteilt werden. Das Ministerium könne, so heißt es in der Mitteilung des Fachverbands, anhand der nächsten Folgemeldung nachvollziehen, ob dieser Verpflichtung nachgekommen worden sei oder nicht. Dieser biete einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen in allen Bereichen des Tourismusrechts und der Tourismuswirtschaft.