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Unfaire Praktiken - EU verdonnert Google zu Strafe von 890 Mio. Euro
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Zum anderen sollen App-Entwickler den Forderungen nach sowohl technisch als auch vertraglich die Möglichkeit bekommen, beim App-Marktplatz Google Play Angebote auf anderen Internetseiten oder App-Stores zu bewerben.
Für die erstmalige Akquise eines neuen Kunden dürfe das US-Unternehmen dann zwar eine Gebühr verlangen.
Sowohl die von Google angesetzte Höhe dieser Vermittlungsgebühr als auch die Dauer des Abrechnungszeitraums seien aber bisher nicht mit den EU-Regeln vereinbar gewesen.