None
DE
Tierheime am Limit - Wohin mit den vielen Hunden, die keiner will?
['Katharina Lattermann']
krone.at - schlagzeilennewsletter Werbung
Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Hund nach langer Aufenthaltsdauer im Tierheim durch eine körperliche oder psychische Erkrankung (Verhaltensstörung) erheblichen Schmerzen oder Leiden ausgesetzt ist und aus veterinärmedizinischer Sicht keine realistische Aussicht auf Besserung besteht.
In vielen Fällen wird die Konsequenz des Lebensschutzes darin bestehen, dass einem unvermittelbaren Hund in einer geeigneten Einrichtung wie einem Tierasyl bis zu seinem natürlichen Tod das „Gnadenbrot“ zu gewähren ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch der „Gnadentod“ als tierschutzkonforme Lösung zulässig oder geboten sein.