Ein Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe hatte am Samstag, einen Tag nach dem Vorfall, den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl abgelehnt . Zum einen habe der Beschuldigte – anders als im Antrag angenommen – einen festen Wohnsitz, sei familiär gebunden und gehe einer Vollzeittätigkeit nach. Zum anderen ergäben sich aus dem Überwachungsvideo aus dem Regionalzug Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens. Damit fehlte es nach Einschätzung des Haftrichters »bei diesem Ermittlungsstand sowohl an dem nötigen dringenden Tatverdacht als auch an der Fluchtgefahr und damit an den rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls«.