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Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken: Kartellamt erlaubt JD.com den Einstieg bei Ceconomy
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58176JD.com greift nach der Anteilsmehrheit bei Ceconomy, der Muttergesellschaft von Media Markt und Saturn.
AnzeigeAus der Sicht des Bundeskartellamtes (BKartA) ergeben sich aus dem geplanten Zusammenschluss von JD.com und Ceconomy keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
Die Freigabe durch das BKartA ist nur eine erste Weichenstellung für die geplante Übernahme, die im Laufe der ersten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen werden soll.
Hintergrund ist der Zugriff auf Kundendaten und der Zugang zu kritischer Einzelhandelsstruktur, den JD.com im Fall einer Ceconomy-Übernahme erhalten würde.
Weil JD.com mit der Tochtergesellschaft Ochama auch in den Niederlanden präsent ist, prüft auch die niederländische Wettbewerbsbehörde Autoriteit Consument en Markt (ACM) das Übernahmevorhaben.
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