AnzeigeVor dem Landgericht (LG) Freiburg ist ein Mann angeklagt, weil er einem Mann mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen haben soll. Hier könnte es auch um die Frage gehen, ob der Hähnchenschenkel ein gefährliches Werkzeug nach § 224 Abs. Er räumte ein, den Mann dann zu Boden gebracht und geschlagen zu haben - aber nicht mit dem Hähnchenschenkel. Im Mai kam es dann in der Wohnung einer Bekannten zu einem Kampf mit einem anderen Mann. "Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe”, sagte er mit Blick auf die ihm vorgeworfene Tat.