Einen Raubüberfall, den die Anklage den Beamten zur Last legte, sah das Gericht aber nicht. Das Landgericht (LG) Berlin I sprach die Beamten der gemeinschaftlichen Nötigung im besonders schweren Fall (§ 240 Abs. "Es war eine lange Zeit für eine Verkehrskontrolle, bei der nicht festgestellt wurde", so der Richter. Gericht wurde “in vielfacher Weise angelogen“Für eine Raubtat aber gebe es keine Beweise, so das Gericht. Weiterhin hatte er ausgesagt, dass die Polizisten ihm Handschellen angelegt hätten, ihm die Fesselung große Schmerzen bereitet habe und die Täter ihm einen "großen psychischen Schaden zugefügt" hätten.