Das durfte er aber gar nicht, so das LG Düsseldorf. AnzeigeEin Reisender durfte nicht ohne vorherige Abmahnung von einer Kreuzfahrt ausgeschlossen werden, weil möglicherweise er oder ein befreundeter Mitreisender auf dem Schiff in ein Glas gepinkelt haben. Der klagende Mann befand sich auf einer Kreuzfahrt ab Mallorca, die er für sich und zwei andere Mitreisende gebucht hatte. Diese und die teilweise Erstattung des Reisepreises sowie Schadensersatz wegen nutzloser aufgewendeter Urlaubszeit verlangte er daraufhin vom Reiseveranstalter zurück. Störend ja, aber nicht gewalttätigDem folgte das LG aber nicht.