Besonders die Verfahren im Bereich der Fluggastrechte sorgen für Druck auf die Justiz: 131.000 Klagen allein im Jahr 2024 – 6.000 mehr als im Vorjahr. Nach der Erfahrung der Autoren verfestigt die Reform damit im Wesentlichen den Status quo und stellt sich im Ergebnis als reine Selbstbeschäftigung des Gesetzgebers dar. Jedoch lässt ein Versäumnisurteil im Rahmen der RVG-Gebühren lediglich eine 0,5-Terminsgebühr entstehen, während durch streitige Urteile sowie Anerkenntnisurteile eine 1,2-Terminsgebühr anfällt. Möglich wäre, bei Versäumnisurteilen im Termin eine 1,2-Terminsgebühr anzusetzen, während es bei Versäumnisurteilen im schriftlichen Vorverfahren bei einer 0,5-Terminsgebühr bleibt. Wünschenswert wäre ein ganzheitlicher Ansatz, welcher fortschreitende Digitalisierung und eine verfahrens- und kostenrechtliche Neubewertung von Terminversäumnissen und kurzfristigen Anerkenntnissen sowie eine gezielte Erweiterung der Ordnungsgeldregelungen zusammendenkt.