Ob jemand im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft über die Stränge schlägt, macht einen Unterschied. So ist etwa die Positionierung gegen verfassungsfeindliche und extremistische Tendenzen oft Teil des eigenen Wertekanons von Unternehmen. Doch welches Maß an Verfassungstreue dürfen Unternehmen von Ihren Mitarbeitenden verlangen? Eine umfassende Pflicht zur Verfassungstreue besteht jedenfalls für die im Beamtenstatus Beschäftigten der öffentlichen Hand. Aber auch von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst und solchen in der Privatwirtschaft kann einiges erwartet werden, wie die Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Nathalie Oberthür im Anwaltsblatt erläutert.