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Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer: Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
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58189Weil der Rechtsstaat weltweit immer weiter unter Druck gerät, soll das Recht auf einen Anwalt im Grundgesetz verankert werden, so die Kammer.
Foto: mpix-foto / stock.adobe.comDie Bundesrechtsanwaltskammer möchte ein Recht auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz verankern.
Hauptversammlung hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am Freitag für eine Grundgesetz(-GG)-Änderung ausgesprochen.
Dieser soll dann lauten: "Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen."
47 S. 2 der Europäischen Grundrechte-Charta nur ein allgemeines Recht auf Beratung, Verteidigung und Vertretung durch wen auch immer einzuräumen."
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