58189Weil der Rechtsstaat weltweit immer weiter unter Druck gerät, soll das Recht auf einen Anwalt im Grundgesetz verankert werden, so die Kammer. Foto: mpix-foto / stock.adobe.comDie Bundesrechtsanwaltskammer möchte ein Recht auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz verankern. Hauptversammlung hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am Freitag für eine Grundgesetz(-GG)-Änderung ausgesprochen. Dieser soll dann lauten: "Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen." 47 S. 2 der Europäischen Grundrechte-Charta nur ein allgemeines Recht auf Beratung, Verteidigung und Vertretung durch wen auch immer einzuräumen."