Foto: picture alliance/dpa | Wolfram SteinbergVerschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden sein. In der PAO und im StBerG sollen vergleichbare Änderungen vorgenommen werden. Änderungen bei der Verwahrung von notariellen UrkundenDie Zuständigkeit für die dauerhafte Verwahrung von notariellen Urkunden soll von der Justiz auf die Archivverwaltungen übertragen werden. Weitere bürokratische Erleichterungen für rechtsberatende BerufeZudem sind für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Syndikusanwältinnen und -anwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bürokratische Erleichterungen vorgesehen.