Der Ehrengerichtshof und der Bundesgerichtshof (BGH), Senat für Anwaltssachen, entschieden jedoch zu seinen Gunsten. Sich zu einem justizwürdigen sittlichen Vorwurf bekennen zu müssen, sei kein zivilrechtliches Problem. Nach den Grundsätzen des peinlichen Rechts träfen solche Abbitten und Widerrufe den Beleidiger als Zufügung von Übel. Gibt es eine gesonderte Peinlichkeit der öffentlichen Verwaltung und der Justiz? Wird "peinliche Genauigkeit" theatralisiert, also hochfrequent eingefordert statt in vernünftiger Weise vorausgesetzt, könnte man das als Warnsignal sehen.